Schulbesuch im Ausland

Wir begrüßen es, wenn ihr einen Teil eurer Schulzeit oder ein zusätzliches Jahr im Ausland verbringt, dort eine neue Sprache lernt oder die Englisch- oder Französischkenntnisse erweitert und – vor allem – eine andere Kultur kennenlernt. Der Aufenthalt stärkt eure Sprachkompetenzen, macht euch klüger und selbstbewusster. Natürlich ist der Schulbesuch im Ausland durch die Corona-Pandemie in diesem Jahr nur sehr eingeschränkt möglich, aber ab dem Schuljahr 2021/22 sind hoffentlich wieder Gymnasiasten aus Nordhorn Schüler und Schülerinnen einer High School, eines Lycees oder eines College im Ausland.

Ihr findet auf dieser Seite Antworten auf typische Fragen rund um den Schulbesuch im Ausland. Lest auch die Informationen des Niedersächsischen Kultusministeriums zum Auslandsaufeinhalt. Wenn ihr dann weitere Fragen habt und / oder wenn ihr euch für einen Schulbesuch im Ausland entschieden habt, vereinbart mit euren Eltern einen Termin mit Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - Koordinatorin für die Europaschule.

Wer darf ins Ausland gehen?

  • Jede Schülerin und jeder Schüler, dessen Eltern es erlauben und finanzieren können.
  • Jede Schülerin und jeder Schüler, der von der Schule eine Beurlaubung erhält.

Wer erhält eine Beurlaubung von der Schule?

  • Jeder, dessen schulischen Leistungen nach der Rückkehr aus dem Ausland eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht erwarten lassen.

Wer erteilt die Beurlaubung?

  • Kirsten Rigterink als zuständige Koordinatorin in Rücksprache mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern.
  • Der Antrag auf Beurlaubung muss ausgefüllt und abgegeben werden (Büro oder Fach von K. Rigterink).

Wann kann man ins Ausland gehen?

  • Für bis zu drei Monaten kann jederzeit eine Beurlaubung für einen Auslandsaufenthalt ausgesprochen werden. Besprechung mit K. Rigterink bleibt notwendig!
  • Während der Oberstufe, im Allgemeinen während der Einführungsphase in Klasse 11, können Schülerinnen und Schüler auch mehr als drei Monate im Ausland eine Schule besuchen.
  • Möglichkeiten:
    • Im ersten Halbjahr der Klasse 11 besucht die Schülerin oder der Schüler eine Schule im Ausland und anschließend das 2. Halbjahr der Klasse 11 des Gymnasiums Nordhorn. Die Noten des 2. Halbjahres sind in diesem Fall für eine Versetzung in die Qualifikationsphase (Klasse 12) relevant.
    • Im zweiten Halbjahr der Klasse 11 besucht die Schülerin oder der Schüler eine Schule im Ausland. Die Noten des 1. Halbjahres sind in diesem Fall für eine Versetzung in die Qualifikationsphase (Klasse 12) relevant.
    • Die Schülerin oder der Schüler besucht die gesamte Klasse 11 im Ausland.
      • Wenn die Leistungen so gut sind, dass die Zeugniskonferenz ein „Springen“ erlaubt, kann die Schülerin oder der Schüler nach der Rückkehr direkt den Unterricht der Qualifikationsphase (Klasse 12) besuchen.
      • Ohne eine „Springer“-Erlaubnis besucht die Schülerin oder der Schüler nach Rückkehr die Klasse 11. Der Schulbesuch verlängert sich dabei um ein Jahr.

Auf was verzichtet ein Jugendlicher, wenn die Klasse 11 übersprungen wird?

  • Kennenlernen der neuen Fächer in der 11: Informatik, Darstellendes Spiel, Niederländisch, Spanisch oder Latein als 3. Fremdsprache ab der 11.
  • Teilnahme an der Einführungsphase. Die Klasse 11 bereitet auf den Unterricht der Qualifikationsphase (Klasse 12 und 13) vor.

Finanzierung eines Auslandschulbesuchs?

Ein Jahr im Ausland ist nicht kostenlos. Weder das Gymnasium Nordhorn noch das Land Niedersachsen vergeben Stipendien für Schülerinnen und Schüler, die ein Schuljahr im Ausland verbringen möchten. Die Finanzierung muss die Familie des Jugendlichen übernehmen. Zum Glück gibt es Hilfen!

Lösungen für den teuren Auslandsschulbesuch?

  • AuslandsBAFöG für einen Schulbesuch während der Klasse 11. Es lohnt sich, auszurechnen, ob eure Familie Anspruch auf BAFöG für den Auslandsaufenthalt hat.
  • Stipendien der kommerziellen und nichtkommerziellen Organisationen, die Auslandsaufenthalte vermitteln. Eine Liste von Unternehmen, die Schulbesuche im Ausland organisieren, findet ihr hier
  • Stipendium des Deutschen Bundestags, um ein Jahr in den USA zu verbringen. Bewerbungsfrist endet meist Anfang / Mitte September, in diesem Jahr am 11.9.2020.
  • Stipendium von AJA (Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen), das Stipendium kann mit dem Auslandsbafög kombiniert werden. Informiert euch.
  • Austausch statt einseitiger Schulbesuch: Bewerbt euch für einen Austausch, nehmt einen ausländischen Jugendlichen in eure Familie auf und verbringt ein halbes Jahr in der Familie eures Austauschpartners. Austausche mit Neuseeland und Australien vermittelt Gdansa
  • Austausche vermittelt auch der Rotary Club, dafür müssen eure Eltern nicht Rotarier sein.
  • Noch günstiger sind Austausche mit Frankreich, z.B. mit dem Brigitte-Sauzay-Programm oder dem Voltaire-Programm. Eure Reise wird hier vom Deutsch-Französischen-Jugendwerk unterstützt. Eine Aufnahme in dieses Austauschprogramm ist unkomplizierter als die Bewerbung für andere Stipendien. Außerdem könnt ihr mit Voltaire oder Brigitte-Sauzay bereits ab Klasse 9 nach Frankreich.
  • Besucht wie viele Schülerinnen und Schüler unserer Schule vor euch das Lycee in Saumur. Die Bewerbungsunterlagen bekommt ihr von Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! . Ein Aufenthalt in Saumur (mit Schulbesuch und Wohnen in einer Gastfamilie) kostet ca. 500 € im Monat.
  • Wahl eines weniger teuren Schulbesuchs. Geht in ein europäisches Land wie Finnland, Ungarn oder Spanien. Die Aufenthalte dort sind deutlich günstiger als ein Schulbesuch in Großbritannien, den USA, Kanada oder Australien.

Rigterink / September 2020