Durchführung von Corona-Selbsttests

Ab dem 12.04. gilt an niedersächsischen Schulen eine Testpflicht. Der Schulbesuch im Präsenzunterricht ist also nur noch nach der Durchführung eines Selbsttests möglich. Der Selbsttest soll zweimal wöchentlich durchgeführt werden, soweit ausreichend Testkits zur Verfügung stehen.

Die erste Ausgabe des Testkits erfolgt am Montag, 12.04., und läuft für die Jahrgangsstufen 5 bis 11 wie folgt ab:

  • Schüler:innen der roten Gruppe kommen zur 1. Stunde in die Schule, um sich ihr Testkit für den Mittwoch (14.04.) abzuholen.
  • Schüler:innen der grünen Gruppe kommen zur 4. Stunde in die Schule, um sich ihr Testkit für den Dienstag (13.04.) abzuholen.

Schüler:innen der Jahrgangsstufe 12 erhalten ihr Testkit am Montag (12.04.) in der 1. Stunde (rote Gruppe) bzw. in der 2. Stunde (grüne Gruppe).

Die Testung selbst erfolgt grundsätzlich zu Hause, nur in Ausnahmefällen soll in der Schule getestet werden.

Schüler:innen, die an den Selbsttests nicht teilnehmen wollen, dürfen an Präsenzunterricht nicht mehr teilnehmen. In diesen Fällen ist es erforderlich, dass Sie die Befreiung von der Präsenzpflicht beantragen. Das Formular finden dazu Sie im Anhang. In diesem Fall erhält Ihr Kind Aufgaben für das Distanzlernen oder wird dem Klassenunterricht per Videokonferenz zugeschaltet.

Zu Klassenarbeiten muss Ihr Kind auch bei Befreiung von der Präsenzpflicht erscheinen! Es kommt dann nur zur betreffenden Stunde in die Schule und verlässt die Schule unmittelbar nach Ende der Klassenarbeit auch wieder.

Unabhängig davon, ob Ihr Kind an der Testung teilnehmen soll, muss es am kommenden Montag zunächst einmal in die Schule kommen. Bitte geben Sie Ihrer Tochter / Ihrem Sohn folgende Unterlagen mit:

  • Bestätigungsabschnitt, dass Sie das Informationsblatt „Verpflichtende Antigen-Selbsttestung zu Hause“ erhalten haben.
  • Sollten Sie Ihr Kind nicht testen lassen wollen, bringt Ihr Kind den Antrag zur Befreiung bereits am Montag mit.

 

 

Wie läuft das Testen ab?

  • Jeweils montags und mittwochs führen Sie den Selbsttest zu Hause nach Anleitung durch, bevor Ihr Kind zur Schule aufbricht. Bitte beachten Sie, dass die Testung etwa 20 Minuten beansprucht.
  • Der Test wird nur durchgeführt, wenn Ihr Kind an dem Tag auch in die Schule geht. Sollte der Unterricht im Wechselmodell (Szenario B) laufen und Ihr Kind dienstags und donnerstags in der Schule sein, führen Sie den Test bitte abweichend an diesen Wochentagen durch!
    Für die rote Gruppe wird der Test in der kommenden Woche also nur am Mittwoch, 14.04., durchgeführt. Die grüne Gruppe führt den Test am Dienstag, 13.04., und Donnerstag, 15.04., durch.
  • Kinder, die montags an der Notbetreuung teilnehmen, führen den Test auf jeden Fall auch am Montag durch. Eine erneute Testung am Dienstag ist dann nicht erforderlich. Gleiches gilt für die Teilnahme an der Notbetreuung am Mittwoch. Auch hier ist eine Testung am Donnerstag nicht mehr erforderlich, wenn bereits am Mittwoch getestet wurde.
  • Sollten Sie statt der ausgegebenen Testkits andere Corona-Selbsttests verwenden wollen (z.B. Spucktests), steht Ihnen das frei. Wichtig ist nur, dass es sich dabei um für die Testung auf Corona zugelassene Selbsttests handelt. Die alternativen Testkits müssen auf eigene Kosten beschafft werden, eine Kostenerstattung durch die Schule ist nicht möglich.
  • Zusammen mit dem Selbsttest-Kit bekommt Ihr Kind einen Zettel „Bestätigung der Durchführung des Selbsttests“ mit. Wichtig ist, dass Sie die Durchführung des Selbsttests nach jedem Test auf diesem Formular per Unterschrift bestätigen und das Ergebnis dort ankreuzen. Diesen Zettel muss Ihr Kind an jedem Tag mit in die Schule bringen – auch wenn an diesem Tag gar kein Test durchzuführen war. Der Zettel wird jeweils in der ersten Unterrichtsstunde kontrolliert. Die benutzten Tests müssen nicht mitgebracht werden.
  • Fehlt die Unterschrift, so ist folgendes Verfahren vorgesehen:
    • Liegt für ihr Kind eine Einwilligungserklärung zur Durchführung eines Selbsttests vor (wurde vor den Osterferien eingesammelt), kann Ihr Kind noch in der Schule diesen Test durchführen. Dafür halten wir zusätzliche Testkits in der Schule bereit.
    • Möchte Ihr Kind dies nicht oder liegt keine Einwilligungserklärung vor, wird Ihr Kind nach Hause geschickt.
  • Beachten Sie bitte: auch ein negatives Testergebnis gibt keine 100%tige Sicherheit, dass Ihr Kind sich und andere nicht ansteckt! Deshalb müssen wir weiterhin alle bisherigen Hygienemaßnahmen beibehalten.

Außerdem müssen Sie Ihr Kind bei Krankheitssymptomen (Fieber, etc.) wie bisher weiterhin für mindestens 48 Stunden zu Hause behalten.

 

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe

Andreas Langlet

 

Formulare zum Download: