Jahrgänge 5, 6, 7, 12 und 13 ab 15.03. im Präsenzunterricht, übrige Jahrgänge ab 22.03.

Nachdem der Jahrgang 13 bereits seit längerem im Präsenzunterricht ist, werden ab Montag, den 15.03., auch die Jahrgänge 5, 6, 7 und 12 in den Wechselunterricht (Szenario B) folgen. Voraussetzung ist, dass der Inzidenzwert in der Grafschaft bis Sonntag unter dem Wert von 100 bleibt. Die Jahrgänge 8 bis 11 bleiben eine Woche länger im Distanzlernen.

Sollten die Inzidenzwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 überschreiten, so wird in das Szenario C gewechselt. Das geschieht so lange, bis die Inzidenzwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 wieder unterschreiten.
Unter diesen Voraussetzungen dürfen ab dem 22.03. auch die Jahrgänge 8 bis 11 in den Wechselunterricht (Szenario B) gehen.

Der Unterricht im Abiturjahrgang findet weiterhin für den ganzen Jahrgang als Präsenzunterricht statt, da die Schule über ausreichende räumliche Kapazitäten verfügt. Größere Kurse werden geteilt und in benachbarten Räumen beschult. D.h. diese Schüler:innen gehen ganz normal zur Schule.

Die Schüler:innen sind in ihren Klassen/Kursen in rote und grüne Gruppen eingeteilt. Die genauen Tages des Präsenzunterrichts entnehmen Sie der Terminübersicht. Der Stundenplan an den Tagen der Präsenz entspricht dem Stundenplan während des Regelunterrichts. (ACHTUNG: Zum Halbjahreswechsel gab es einen neuen Stundenplan! Sollte Ihrem Kind dieser Stundenplan noch nicht mitgeteilt worden sein, wenden Sie sich bitte an den/die Klassenlehrer:in.)

Ganztagsangebote finden bis auf die bereits laufenden Online-Angebote nicht statt. Besondere Förderangebote (Förderkurse, Deutsch als Zweitsprache, LRS-Förderung) finden gleichwohl statt.

Sollte der Inzidenzwert an drei aufeinderfolgenden Tagen in der Grafschaft auf einen Wert von über 100 steigen, müssen die Jahrgangsstufen 5 bis 12 wieder in das Distanzlernen (Szenario C) wechseln. Der Wechsel erfolgt am darauf folgenden Schultag (bzw. am nachfolgenden Dienstag, so der Inzidenzwert die Grenze zu 100 am Sonntag überschreitet). Den aktuellen Status können Sie jeweils hier auf der Homepage einsehen.


Maskenpflicht

Mit der Rückkehr in die Schule besteht auf dem gesamten Schulgelände auch wieder die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung. Auch im Unterricht müssen diese Masken getragen werden und dürfen ggf. nur kurzfristig und nach Aufforderung durch die Lehrkraft abgenommen werden. Längere Zeit können die Schüler:innen die Mund-Nasenbedeckung lediglich auf dem Schulhof abnehmen, wenn sie sich innerhalb des Bereiches aufhalten, welcher der jeweiligen Jahrgangsstufe zugewiesen ist, und zusätzlich ein Abstand von mindestens 1,50 m eingehalten wird. 


Sportunterricht

Mit dem Stufenplan ist es auch wieder möglich, dass Sportunterricht stattfindet. Allerdings ist weiterhin kein Duschen möglich, so dass die Sportlehrkräfte ein Auge darauf haben, dass sich die Schüler:innen zwar bewegen, aber nicht ins Schwitzen kommen sollen.

In Bewegungsphasen kann die Mund-Nasenbedeckung nach Aufforderung durch die Sportlehrkraft bei ausreichendem Abstand abgenommen werden. Es wäre wünschenswert, wenn alle Schüler:innen deshalb einen beschrifteten Beutel (z.B. Plastik- oder Gefrierbeutel) dabei haben, um ihre Masken hygienisch aufbewahren zu können.

Grundsätzlich dürfen im Sportunterricht keine Schals, Halstücher oder stabilen Baumwollmasken, die am Hinterkopf zugeschnürt sind, getragen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Klassenarbeiten und Klausuren

Für die Jahrgänge 5 bis 10 werden vor den Osterferien keine Klassenarbeiten mehr geschrieben. Lediglich Ersatzleistungen, die an die Stelle der einzigen Klassenarbeit treten, sind vor Ostern noch möglich. Sollte eine Ersatzleistung eingefordert werden, werden die jeweiligen Lehrer:innen in diesen Fällen ihre Klassen über Art und Umfang der Ersatzleistung informieren. Ich gehe aber davon aus, dass diese Möglichkeit nur in Ausnahmefällen genutzt wird, da nach den Osterferien noch ausreichend Zeit für das Schreiben von Klassenarbeiten bleibt.

Für die Jahrgänge 11 bis 13 werden angesetzte Klausuren auch tatsächliche als Klausuren geschrieben. D.h., dass Schüler:innen der Jahrgänge 11 und 12 werden ggf. für diese Klausuren in die Schule kommen, auch wenn an dem Tag eigentlich die andere Farbe daran wäre. Anschließend gehen diese Schüler:innen wieder nach Hause.


Notgruppen zur Betreuung von Kinder (Klasse 5 und 6)

Für Schüler:innen der Jahrgänge 5 und 6 wird für die Tage, an denen sie eigentlich zu Haus bleiben müssten, eine Notbetreuung in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr angeboten.

In Frage kommt die Notbetreuung für Schüler:innen, deren Erziehungsberechtigte zu folgenden Personenkreisen gehören:

  • Beschäftigte in sogenannten „kritischen Infrastrukturen“, etwa aus dem medizinischen oder pflegerischen Bereich, der Polizei, Rettungsdiensten oder den zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen nötigen Bereichen.
  • Kinder von Erziehungsberechtigten, die in einem „Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse“ tätig sind, etwa in den Bereichen Energieversorgung, Ernährung und Hygiene, Telekommunikation, Finanzen, Transport und Verkehr.
  • Härtefälle, die ansonsten etwa von Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall bedroht sind.

Vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sind sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Die Notwendigkeit ist ggf. durch Nachweise glaubhaft zu machen.

Eine Erweiterung um Schüler:innen, die bislang in der Notbetreuung waren, weil die häuslichen Bedingungen ein konzentriertes Arbeiten zu Hause nicht möglich machten, ist im Szenario B leider nicht möglich!

Sollten Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, melden Sie es bitte jeweils spätestens am Vortag bis 12.00 Uhr im Sekretariat unter 0 59 21 / 96 27 00 an.

Herzliche Grüße
Andreas Langlet